Für Unternehmer

Für Unternehmer

Selbstverständlich bestimmen Sie bei uns, wann Ihr Jahresabschluss erstellt wird.

Wir bieten Ihnen die Jahresabschlusserstellung zu Ihrem persönlichen Wunschtermin an.

 

  • Finanzbuchführung

Gerne übernehmen wir für Sie die Erstellung Ihrer monatlichen Finanzbuchführung mit Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung nach § 18 UStG.

Ihre Unterlagen können auch bei Ihnen im Betrieb abgeholt werden. Alternativ bieten wir an, die Geschäftsunterlagen zu digitalisieren und elektronisch weiter zu bearbeiten.

Sie wollen Ihr Archiv verkleinern? Sprechen Sie uns darauf an!

 

  • Lohnbuchführung

Unter Beachtung aller gesetzlichen Änderungen erstellen wir mit großer Sorgfalt die Abrechnung für Ihre Angestellten.

Auch hier können Sie uns die abzurechnenden Stunden elektronisch zur Verfügung stellen um den Arbeitsaufwand zu verkleinern.

Modernste Technik macht es möglich, dass Ihre Mitarbeiter jederzeit Zugriff auf Ihre Gehaltsabrechnungen, Lohnsteuerbescheinigungen, etc. haben.

Selbstverständlich bieten wir Ihnen an, die Lohnabrechnungen Ihrer Arbeitnehmer über das Portal Arbeitnehmer online elektronisch jedem einzelnen zur Verfügung zu stellen. Lästiges „Lohnzettel verteilen“, einzelnes kuvertieren oder erneutes Ausdrucken der Lohnabrechnungen entfällt hier völlig. Ihr Arbeitnehmer hat jederzeit die Möglichkeit seine bisher online gestellten Lohnabrechnungen nebst Meldungen und Lohnsteuerbescheinigung abzurufen. Sprechen Sie uns darauf an, wir richten es gerne für Sie ein!

Alternativ bieten wir an, die Gehaltsabrechnung gleich an Ihre Mitarbeiter zu verschicken.

Unsere Unterstützung bei Betriebsprüfungen der Deutschenrentenversicherung nach § 28p SBG IV ist Ihnen sicher.

 

 

  • Jahresabschlusserstellung

Die Erstellung Ihres Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht gehört ebenso wie die Erstellung der dazugehörigen Steuererklärungen zu unserem Angebot.

Selbstverständlich übernehmen wir die Publizitätspflichten beim Handelsregister nach §§ 264 a ff. HGB, sowie die elektronische Versendung der E-Bilanz nach § 5b EStG.

Sie benötigen die Aufarbeitung Ihres Jahresabschlusses für Ihre Bank um dort zu überzeugen? Gerne bereiten wir Ihnen die entsprechende Bankmappe vor.

 

  • Landwirtschaftliche Buchstelle

Seit diesem Jahr habe ich die Zusatzqualifikation Landwirtschaftliche Buchstelle erworben.

Ich freue mich auf interessante Kontakte und Aufträge aus Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb.

Gerne übernehmen wir für Sie auch die Erstellung der Lohnabrechnung von Saisonbeschäftigten und weiterem Personal.

 

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

Meine Steuerberatungskanzlei sieht sich als direkter Partner bei der Führung Ihres Unternehmens.

Gerne übernehmen wir für Sie die Kontrolle Ihres Zahlungseingangs von Kundenrechnungen und das damit zusammenhängende lästige Anmahnen.

Wir beobachten Ihre Entwicklung und stehen jederzeit beratend zur Seite. Egal wo Ihnen der Schuh drückt, wir sind da.

 

  • Existenzgründungsberatung

Am Anfang gibt es diese Vision, ich will es unbedingt machen, ich beherrsche mein Handwerk und möchte durchstarten.

Doch was ist mit dem ganzen Papierkram? Wie bekomme ich meine Vision in Zahlen, damit ich mich verkaufen kann?
Kein Problem, wir unterstützen Sie gerne bei den Formalitäten,

wie Erstellung eines Buisenessplans,

Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung,

Vertraut werden mit den bürokratischen Anforderungen an einen Unternehmer.

 

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